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Halloween – Süsses oder Saures?

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Woher kommt eigentlich Halloween?

Das Fest kommt ursprünglich aus Irland. Hier wurde der “All hellows even”, also der Abend vor Allerheiligen, schon vor mehr als 200 Jahren gefeiert. Von dort aus wurde das Fest von irischen Einwanderen in die USA gebracht. Neben Thanksgiving und Weihnachten ist Halloween dort zwischenzeitlich eines der wichtigsten Feste. Die genaue Entstehung des Halloween-Brauches  ist allerdings nicht ganz klar.

So gibt es eine Theorie, die besagt, das Fest leite sich aus dem keltischen Fest “Samhain” ab. Dieses Fest wurde regelmäßig in der Nacht des 11. Vollmondes gefeiert. Die Kelten glaubten, dass sich in dieser Nacht das Tor der Toten zu den Lebenden öffnete und die Verstorbenen so in ihre alten Behausungen zurück kamen. Die Toten wurden dann mit Speisen aus der Ernte beschwichtigt. Wissenschaftlich erwiesen ist dieser Zusammenhang aber nicht.

Eine weitere Theorie beschreibt einen Zusammenhang zwischen Halloween und der darauffolgenden Feiertage Allerheiligen und Allerseelen. An Allerheiligen wird traditionell aller Heiligen gedacht, die – nach christlichem Glauben – das ewige Leber erlangt haben. An Allerseelen soll durch Gebete und gute Taten das Leiden der Toten im Fegefeuer gelindert werden.

Endgültig lässt sich die Herkunft wohl nicht mehr klären, da Irland bereits sehr früh christianisiert wurde und dies zur Folge hatte, dass viele Nachweise über keltische Bräuche vernichtet wurden. Lediglich Sagen überdauerten die Zeit.

In Deutschland hält Halloween seit Anfang der 90er Jahre Einzug. Immer mehr Kinder verkleiden sich an diesem Abend und gehen von Haus zu Haus, und fordern: “Süßes oder Saures!”. Genau dies stößt auch zwischenzeitlich immer mehr auf Kritik. Die zunehmende Kommerzialisierung und die Verdrängung der einheimischen Bräuche, wie das Martinssingen, werden angeprangert. Die katholische Kirche stört sich darüber hinaus an dem zeitlichen Zusammenhang mit dem stillen Feiertag Allerheiligen. In der Nacht sind Tanzveranstaltungen verboten. Dieses Verbot gilt ab Mitternacht, was immer häufiger durch Ausnahmegenehmigungen unterlaufen wird.

foto: © Harry Hautumm / PIXELIO www.pixelio.de

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